Archiv vom Juli, 2011:
Inwiefern ist die Bundeskanzlerin in ihrem Worte (s. Details) gerechtfertigt?
Frage von Deus ex Machina: Inwiefern ist die Bundeskanzlerin in ihrem Worte (s. Details) gerechtfertigt?
Sie hat gesagt: “Der Aufschwung kommt bei den Menschen an.”
Bei welchen Menschen? Hat da ein Politiker wieder von sich auf das Volk geschlossen?
Gibt es überhaupt noch eine “Volks”wirtschaft oder nicht viel eher eine Elitenwirtschaft? Wenn ja: Wer sind die Eliten?
Und wie verzinslich könnte das von Köhler sogenannte “Humanvermögen” in der Elitenwirtschaft sein? Und was wird beim Menschen noch vom Humanen übrig bleiben? Ist er nicht mehr als ein Geldautomat: “Steck einen Euro rein und bekomme zwei Euro raus”?
(Eine Menge Fragen, die mir dazu einfallen – aber das muß erst einmal genügen.)
Beste Antwort:
Answer by psybloch
Sie hat gesagt: “Der Aufschwung kommt bei den Menschen an.”
Sie hat gemeint: “Der Aufschwung kommt bei den Menschen (die vorher schon reich waren) an.”
..
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Q&A: Handelvolumen festverz. Wertpapiere und Aktien?
Frage von dikodups: Handelvolumen festverz. Wertpapiere und Aktien?
Ich suche verlässliche Daten zu gehandeltem Aktien- und (u.a. festverz.) Wertpapiervolumen.
Um Verwechslungen und Irritationen vorzubeugen:
Ich möchte eine Aussage wie z.B. folgende tätigen können:
“In Deutschland/Weltweit wurden vergangenes Jahr x Euro in Aktien und y Euro in festverzinslichen Wertpapieren gehandelt”
Leider bin ich weder bei der EZB, noch deutscher BB oder stat. Bundesamt fündig geworden.
Für Suchvorschläge oder gar Links wäre ich dankbar
Beste Antwort:
Answer by Sokrates
Für einzelne Aktien kannst Du es ja in den üblichen Internet-Präsenzen lesen, etwa hier:
http://aktien.onvista.de/snapshot.html?ID_OSI=82543&SEARCH_VALUE=Jost+AG
Die einzelnen Börsen geben das in Presseerklärungen bekannt wie in dieser hier:
http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Deutsche-Boerse–Handelsvolumen-erneut-gesunken_id_43__dId_11150459_.htm
Oder hier:
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Deutsche-Boerse-Eurex-Handelsvolumen-sinkt-im-Juli-837165
Und in Publikationen der Deutschen Bundesbank erhältst Du den großen Überblick – wie etwa hier:
http://www.geldmuseum.de/download/20070418_deutsche_boersen.pdf
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Kann Mir jemand bei meinem BAFÖG-ANTRAG helfen?
Frage von Y!User: Kann Mir jemand bei meinem BAFÖG-ANTRAG helfen?
Hallo!
Ich werde sehr bald ein Studium aufnehmen und möchte deswegen einen Bafög-Antrag stellen.
Ich habe die ganzen Unterlagen (Formblätter) bereits ausgedruckt, kenne mich allerdings nicht damit aus und hätte
da noch so einige(!) Fragen-
Vllt. kann mir jemand von Euch helfen? Es ist sehr wichtig für mich.
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1.) Kann man schon einen Antrag stellen, auch wenn man noch keine Unterkunft hat? (Formblatt 1 Zeile 17 und Zeile 55)
Ich bin gerade noch dabei nach einer passenden WG zu suchen, deshalb steht noch nichts 100% fest.
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2.) Im erste Formblatt in Zeile 50 wird erwähnt:
“Für mich werden gezahlt/wurden beantragt: “Leistungen für die berufliche Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch” Ja/Nein”
Was genau meint man damit? Was z.B. können die Leistungen sein?
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3.) Im ersten Formblatt steht auch:
“Nur für Studierende an Hochschulen: Sollte mir eine Ausbildungsförderung in Form von Bankdarlehen zustehen, begrenze ich die Höhe des Verzinslichen Darlehens auf monatlich: ________€”
Aber ich weiß doch nicht wieviel Bafög ich überhaupt bekommen werde, was soll denn da dann mein Richtwert sein?
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4.) Ich soll außerdem noch ANgaben zu meinem Einkommen während der Ausbildung machen. z.B. auch aus Ferienjobs etc.
Ich habe auf jeden Fall vor während der Semesterfeiren arbeiten zu gehen und ein wenig Geld zu verdienen, aber ich weiß doch noch gar nicht wo und was genau. Ich war bisher nur einma in meiner UniStadt. Was soll ich dann da angeben?
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5.) Was meint man mit “freizustellende Vermögenswerte”?
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6.) Ich bin ausländischer Staatsangehörigkeit- muss ich also UNBEDINGT Formblatt 4 abgeben?
Ich habe eine unbefristete Aufenthalterlaubnis (auch meine Eltern).
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7.) Benötige ich Formblatt 5 beim Erstantrag?
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8.) Formblatt 6 ist der Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland.
Wie gesagt habe ich vor bald zu studieren und zwar an einer deutschen Uni, aber ich habe auf jeden Fall auch noch vor ein Auslandssemester zu machen.
Allerdings weiß ich hier auch noch nicht genau wann und wo. Was soll ich dann angeben?
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9.) Wann brauche ich Formblatt 7.) und ist das 8. überhaupt nötig?
Es sind sehr viel Fragen, aber vllt. kann mir jemand unter Euch trotzdem helfen.
Bin für alle Antworten dankbar!
Beste Antwort:
Answer by O
du kannst meine tochter saskia mal emailen, vll kann sie dir weiterhelfen:
angelcraft@gmx.de
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Ffentliches Verzinsliches Wertpapier: Tagesanleihe, Brady Bond, Zwangsanleihe, Bundesschatzbrief, Staatsanleihe, Bundesanleihe Rezessionen
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Preis:
Zwangsvollstreckung – Zuerst Zinsen oder Gebühren zahlen?
Frage von jerry cola: Zwangsvollstreckung – Zuerst Zinsen oder Gebühren zahlen?
In der Abzahlung einer Zwangsvollstreckungssache ist es mein Betreben die Gläubigerseite so stark zu schwächen vor Gericht wie nur möglich. Die Hauptsumme ist nun beglichen und auch die verzinslichen Kosten. Jetzt ist die Frage was man am besten als nächsten Posten erledigt, die Zinsen oder die Kosten – und da die Frage, ob man die Kosten nur insoweit bezahlt, wie sie im Vollstreckungsbescheid stehen. Also….was soll ich nun machen?
@poisondoro: mit Verlaub, aber das ist Quark!
dann fressen ja die Zinsen immer die Zahlung auf! Also immer erst die Hauptforderung begleichen, dann werden die Zinsen immer niedriger und der Gläubiger geschwächt, denn sein Einsatz – Hauptforderung – hat immer das höchste Gewicht.
Beste Antwort:
Answer by DR Eisendraht
Wer die Kosten vernachlässigt, wird mit neuen Bekanntschaft machen.
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